Simtec Group

Einkaufsbedingungen der Simtec Systems GmbH

  1. Allgemeines
    1. Die Rechtsbeziehungen zu unserem Vertragspartner richten sich nach diesen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners gelten selbst bei Vertragsdurchführung auch dann nicht, wenn wir nichtausdrücklich widersprochen haben.
    2. Bestellungen haben für uns rechtsverbindlichen Charakter, wenn sie von unserer Einkaufsabteilung erteilt werden. Dies gilt auch für alle Änderungen und Ergänzungen.
    3. Unsere Bestellung gilt als angenommen, wenn entweder nicht längstens innerhalb von 5 Tagen, gerechnet ab Absendung, schriftlich widersprochen oder wenn nicht mit der Ausführung begonnen wird. Bis zum Zeitpunkt der Annahme sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.
    4. In allen unsere Bestellung betreffenden Schriftstücken ist unsere Bestellnummer anzuführen.
  2. Preise
    1. Die Preise sind Festpreise, soweit nicht anders vereinbart und schließen Kosten für Funktions- und Qualitätsprüfungen, Verpackung, Werks- und Abnahmezeugnisse sowie Dokumentation mit ein. Sofern erforderlich, sind auch Transportgenehmigungen im Preis enthalten
    2. Preisreduktionen aufgrund von Änderungen am Markt sind in vollem Umfang an uns weiterzugeben.
  3. Lieferung
    1. Das in der Bestellung angegebne Lieferdatum ist verbindlich. Ist eine Lieferfrist angegeben, so beginnt sie mit dem Datum der Bestellung.
    2. Lieferungen vor dem festgelegten Zeitpunkt sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig und rechtfertigen keine Änderung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
    3. Teil-, Über-, und Unterlieferungen einer Bestellposition sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.
    4. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Lieferung und/oder Leistung ist die vollständige Vertragserfüllung , also auch inklusive Durchführung der Montage, Bereitstellung der Dokumentation, Schulung/Einweisung etc.
  4. Lieferverzug / Pönal
    1. der Vertragspartner ist bei sonstigem Schadensersatz auch hinsichtlich allfälliger, beim Endkunden eintretender Schäden verpflichtet, uns sofort nach Erkennen der Gefahr eines Terminverzuges schriftlich und detailliert zu informieren.
    2. Bei Verzug sind wir berechtigt, dem Vertragspartner zur Bewirkung seiner Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass wir die Annahme der Leistung nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehnen werden.
    3. Erfolgt die Vertragserfüllung nicht vor Ablauf dieser Frist, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz voller Schäden einschließlich des entgangenen Gewinns zu begehren, der uns oder dem Endkunden entstanden ist
    4. Bei Lieferterminverzug sind wir jedenfalls berechtigt, pro angefangener Verzugswoche und Bestellposition eine Pönale von 1% bis 10% des Gesamtbestellwertes vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehenden Schadensersatz einzubehalten. Die Geltendmachung dieser Pönale können wir uns bis zur Schlusszahlung vorbehalten.
  5. Verpackung
    1. Die Verpackung ist handelsüblich, zweckmäßig, einwandfrei und so beschaffen zu sein, dass sie bis zu unserem Werk oder dem festgelegten Bestimmungs- oder Montageort zu Schutz der Ware
      ausreichend ist. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verpackungen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zurückzustellen.
  6. Versand
    1. Es gelten die in der Bestellung festgelegten Lieferkonditionen auf Basis der Incoterms 2000. Bei Inlandslieferungen trägt der Vertragspartner die Gefahr bis zur Abladestelle des Bestimmungsortes.
    2. Zum Zwecke des Versandes und eines reibungslosen Wareneinganges hat der Vertragspartner jeder Sendung einen Lieferschein mit Angabe unserer Bestelldaten, wie Bestellnummer, Bestellpositionsnummer, unserer Teilenummer, Auftragsnummer und genaue Bezeichnung des Inhaltes beizulegen. Bei Nichtanführen dieser für Annahme der Lieferung erforderlichen Daten im Lieferschein oder bei Nichtverfügbarkeit desselben, sind wir berechtigt, die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zurückzuweisen. Eine gemeinsame Anlieferung mehrerer Positionen aus verschiedenen Bestellungen und einem gemeinsamen Lieferschein ist nur dann gestattet, wenn klare Zuordnungshinweise auf die unterschiedlichen Bestellungen und Bestellpositionen gemacht werden
  7. Zahlung
    1. Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Erfüllung aller in der Bestellung festgelegten Bedingungen und nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang.
    2. Vereinbarte Anzahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto, oder 30 Tagen netto nach Erhalt einer Anzahlungsrechnung und einer kostenlosen, unwiderruflichen Bankgarantie eines erstklassigen inländischen Bankinstitutes.
  8. Sonstige Bestimmungen
    1. Ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen mit dem Vertragspartner, die von diesen Einkaufsbedingungen abweichen, gehen den Einkaufsbedingungen vor.
    2. Änderungen vertraglicher Vereinbarungen und Änderungen der Einkaufsbedingungen, sowie sonstige aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis abzugebende Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, wobei Erklärungen über Fax oder E-Mail der Schriftform genügen.
    3. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird dadurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch seine Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Auf gleiche Weise sind Vertragslücken zu füllen.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig